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08.03.2011
Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe
Erfreulicherweise erhalten Opfer von extremistischen Übergriffen seit dem 01.01.2010 staatliche Unterstützung. Zu diesen Übergriffen gehören dabei nicht nur rechtsextremistische und antisemitische, sondern auch linksextremistische, islamistische und sonstige extremistische Übergriffe.

Das Opfer z.B. eines linksextremistischen oder islamistischen Übergriffs erhält als Härteausgleich eine Geldentschädigung für Körperschäden und für Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, also Schmerzensgeld und Schadensersatz durch Unterhaltsschäden und Nachteile beim beruflichen Fortkommen, - nicht aber für Sachschäden.

Das Opfer muß zu diesem Zweck einen Antrag auf Gewährung eines Entschädigung beim Bundesamt für Justiz, Referat III 2, 53094 Bonn stellen, - oder über die Internetseite www.bundesjustizamt.de – und dort unter der Spalte „Strafrecht“ – Stichwort „Härteleistung/Opferhilfe“. Außerdem müssen Belege beigefügt und begründet werden, warum es sich z.B. um einen extremistischen Übergriff handelt. Der Staat gewährt dann nach Billigkeitsgründen eine Entschädigung und verlangt das Geld im Rückgriff vom Schädiger zurück, trägt also zum Beispiel das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schädigers.

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

1) Wenn Sie Opfer z.B. eines linksextremistischen oder islamistischen Übergriffs seit dem 01.01.2010 geworden sind, erstatten Sie deswegen bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige.
2) Gehen Sie außerdem unverzüglich nach der Tat zum Arzt und lassen Sie Ihre Körperschäden in einem Attest festhalten.
3) Dokumentieren Sie alle Schäden, zum Beispiel durch Urkunden, Fotos, Zeugenaussagen, und heben Sie diese Beweismittel auf.
4) Stellen Sie dann einen Antrag auf Entschädigung beim Bundesamt für Justiz.
5) Senden Sie uns Entscheidungen und Meldungen zu diesem und anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält !

Verfaßt und selbst hergestellt von Klaus-C. Holmar, bei
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.,
Postfach 400 215, 44736 Bochum
www.deutsches-rechtsbuero.de

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